Für den reibungslosen Import aus dem (außereuropäischen) Ausland wie bspw. China nach Deutschland, benötigst du verschiedene Nummern für die Einfuhr, Verzollung und Versteuerung der Waren. Dasselbe gilt für den Waren-Export. EORI-Nummer und Zolltarifnummer ermöglichen dir eine schnelle und unproblematische Verzollung.
Des Weiteren benötigen deine Produkte EAN-Nummern, aus welchen der Barcode generiert wird, der als Etikett auf die Verpackung geklebt wird. Eine andere Option ist, den Barcode direkt ins Verpackungsdesign zu integrieren, also auf die Verpackung zu drucken, dann entfällt das Aufkleben.
In diesem Beitrag geht es ausschließlich um die EORI-Nummer. Was ist die EORI-Nummer, wie beantragt man eine EORI-Nummer und wofür braucht man sie eigentlich?
Inhaltsverzeichnis
Was ist die EORI-Nummer und wofür braucht man sie?
Die EORI-Nummer (Economic Operators‘ Registration and Identification-Nummer) ist eine EU-weit gültige Nummer. Sie ist der Nachfolger der Zollnummer auf EU-Ebene.
Jeder Wirtschaftsbeteiligte erhält eine einzige EORI-Nummer. Jede Nummer ist individuell und dient damit als EU-weites eindeutiges Identifikationsmerkmal.
Du benötigst sie, wenn du Warenhandel in der EU betreibst, der unter das Zollrecht fällt. Dazu gehört unter anderem der gewerbliche Import von Waren aus einem Drittland nach Deutschland.
Die EORI-Nummer dient der Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten innerhalb der EU. Sie automatisiert und erleichtert somit die Zollabfertigung. Durch diese Nummer erhält der Zoll die Daten des jeweiligen Händlers und kann Lieferungen schneller abfertigen.
Wenn du Waren von außerhalb der EU nach Deutschland (oder in ein anderes EU-Land) importierst, dann ist eine EORI-Nummer unerlässlich. Ohne EORI-Nummer keine Zollabfertigung!
Und auch wenn du Produkte nur innerhalb der EU bzw. innerhalb Deutschlands handelst, ist eine EORI-Nummer äußerst sinnvoll, da dadurch der Verzollungsprozess beschleunigt werden kann.
Wie setzt sich die EORI-Nummer zusammen?
EORI-Nummern in Deutschland können neun- oder siebzehnstellig sein.
Seit dem Jahr 2012 sind neu vergebene EORI-Nummern 17-stellig, bestehend aus dem Länder-Präfix ,,DE‘‘ und 15 Ziffern.
Zudem war es möglich, ehemalige Zollnummern auf Antrag in 9-stellige EORI-Nummern umzuwandeln. Diese transformierten EORI-Nummern bestehen aus dem Länder-Präfix ,,DE‘‘ und der 7-stelligen ehemaligen Zollnummer.
Wie beantrage ich eine EORI-Nummer?
Die deutsche EORI-Nummer muss bei der Generalzolldirektion Dresden beantragt werden. Die Beantragung kann auf zwei Arten erfolgen:
- Beantragung über das Bürger- und Geschäftskundenportal
- Beantragung mittels Formular 0870a
Zur elektronischen Beantragung über das Bürger- und Geschäftskundenportal musst du dir zunächst ein Konto einrichten. Du musst dich entweder per Personalausweis oder mit deinem ELSTER-Konto anmelden.
Alternativ kannst du das Antragsformular 0870a hier ausfüllen und dann ausdrucken. Es steht dir dort auch eine Ausfüllhilfe für das Antragsformular zur Verfügung. Im nächsten Schritt unterschreibst du das ausgedruckte Formular, dieses scannst du dann ein und schickst es als PDF-Dokument per E-Mail oder Fax an die Generalzolldirektion.
E-Mail Generalzolldirektion Dresden: antrag.eori@zoll.de
Telefax Generalzolldirektion: 0351 44834-442 oder 0351 44834-443 oder 0351 44834-444
In das Antragsformular musst du u. a. deine Steuernummer und Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden) eintragen.
EORI Nummer beantragen Dauer, Aufwand & Kosten
Der Aufwand der Beantragung einer EORI-Nummer hält sich in Grenzen, das Antragsformular ist schnell ausgefüllt. Nach erfolgreicher Beantragung werden deine Daten an die EU zur dortigen Abfrage durch Behörden anderer europäischer Mitgliedstaaten übermittelt.
Nachdem du das Antragsformular an den Zoll geschickt hast, dauert es erfahrungsgemäß einige Wochen bis Monate, ehe du deine EORI-Nummer zugeteilt bekommst. Du erhältst normalerweise deine Nummer per Post.
Die Beantragung einer EORI-Nummer ist kostenlos.
Wo kann ich meine EORI-Nummer sehen?
Deine EORI-Nummer steht in dem Schreiben, dass du von der Generalzolldirektion erhalten hast. Hast du die EORI-Nummer elektronisch über das Bürger- und Geschäftskundenportal beantragt, kannst du deine Nummer auch dort einsehen. Alternativ kannst du deine Nummer ebenfalls bei der Zolldirektion erfragen.
Ausfüllhilfe Antragsformular 0870a
Das Formular 0870a zur Beantragung einer EORI-Nummer besteht lediglich aus drei Seiten und ist daher schnell ausgefüllt. Das Formular gliedert sich in zwei Abschnitte:
- Abschnitt A – Allgemeine Stammdaten
- Abschnitt B – Stammdaten die EORI-Nummer betreffend
Abschnitt A besteht aus zwei Seiten und ist praktisch selbsterklärend. Du musst unter anderem angeben, ob du bzw. der Hauptsitz deiner Firma das erste Mal eine EORI-Nummer zugeteilt bekommst (kreuze dann ,,Neuzugang‘‘ an) und ab wann der ,,Neuzugang‘‘ gültig werden soll. Gib deine Firmenbezeichnung an (bei Einzelunternehmen normalerweise dein Vor- und Nachname) sowie das Datum der Geschäftsgründung und die Rechtsform. Zusätzlich noch Kontaktdaten und die Firmenadresse. Schließlich gibst du noch deine Steuernummer (steht auf deinen Steuerbescheiden) und deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an (wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben), sofern du eine hast. Zuletzt noch dein zuständiges Finanzamt sowie die zugehörige Bundesfinanzamtsnummer. Diese Nummer kannst du auf der Datenbank des Bundeszentralamtes für Steuern abrufen.
In Abschnitt B musst du ankreuzen, ob du mit der Veröffentlichung deiner Unternehmensdaten im Internet einverstanden bist oder nicht (keine Sorge, du bekommst trotzdem deine EORI, auch wenn du ,,nein‘‘ ankreuzt) und wählst aus, ob es sich bei der Firma um eine natürliche Person (z. B. Einzelunternehmen), eine juristische Person (z. B. GmbH) oder um eine Personenvereinigung (z. B. GbR) handelt.
In Feld 42 musst du den vierstelligen ,,Code der Hauptwirtschaftsaktivität‘‘ deines Unternehmens angeben. Dieser Code gibt an, was die Haupttätigkeit deines Unternehmens ist. Auf der Seite der Europäischen Kommission kannst du dich durch die verschiedenen Geschäftszweige klicken und die für dein Gewerbe passende Nummer auswählen. ,,Versand- und Internet-Einzelhandel‘‘ hat bspw. die Nummer 4791. Gib deine Kontaktdaten an und unterschreibe das Dokument – fertig.
Ist die EORI das gleiche wie die USt-ID?
Das kommt auf das jeweilige Land an. In manchen Ländern sind EORI und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) tatsächlich identisch, in Deutschland allerdings sind EORI-Nummer und USt-ID unterschiedliche Nummern mit unterschiedlichen Verwendungszwecken.
Die EORI Nummer gibt Auskunft über denjenigen, der die zu verzollende Ware bestellt hat, also über den Händler. Die EORI hängt also primär mit der Verzollung zusammen. Die Nummer wird auf Antrag von der Generalzolldirektion Dresden ausgestellt.
Eine deutsche EORI-Nummer ist inkl. Länderkennung 17-stellig und sieht bspw. so aus: DE123456789012345
Die USt-ID kennzeichnet eindeutig Unternehmen, die Geschäfte in der EU tätigen und sorgt so für die korrekte Abwicklung der Umsatzbesteuerung innerhalb der EU. Die USt-ID wird auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben.
Eine deutsche USt-ID ist inkl. Länderkennung 11-stellig und sieht bspw. so aus: DE123456789
Was macht man mit einer EORI-Nummer?
Wenn du vom Zoll die EORI-Nummer erhalten hast, musst du die Nummer bei jeder Importhandlung aus einem Nicht-EU-Land in ein EU-Land (z. B. bei Bestellungen auf Alibaba in China mit Versand nach Deutschland) dem Großhändler mitteilen. Dieser druckt dann im Zuge des Import-Prozesses die Nummer auf die Rechnung und den Lieferschein.
Exportierst du dagegen Waren aus einem EU-Land wie Deutschland in ein Nicht-EU-Land, so wird die EORI-Nummer auf dem Ausfuhrbegleitdokument (ABD) angegeben. Ein Ausfuhrbegleitdokument und damit die Angabe der EORI-Nummer ist allerdings erst ab einem Warenwert von 1000 € bzw. einem Warengewicht von 1000 kg erforderlich.
Brauche ich als gewerblicher Händler bzw. als Privatperson eine EORI-Nummer?
Als Wirtschaftsbeteiligter (also als gewerblicher Händler) in Deutschland ist eine EORI-Nummer für den Import von Waren aus einem Nicht-EU-Land in die EU unerlässlich. Für den Export gilt dasselbe. Ein Wirtschaftsbeteiligter bezeichnet in diesem Fall einen gewerbetreibenden Händler oder eine Firma (betrifft ebenso Kleinunternehmer, Einzelunternehmer, GbR, UG oder GmbH).
Als Privatkäufer oder -verkäufer ist eine EORI-Nummer zwar nicht unbedingt erforderlich, du kannst aber auch als Privatperson eine EORI-Nummer erhalten. Die Höchstgrenze liegt bei bis zu zehn Zollanmeldungen pro Jahr. Bei darüberhinausgehenden zollrechtlich relevanten Aktivitäten werden dir gewerbliche Tätigkeiten unterstellt.
Fazit
Die EORI-Nummer ist eine EU-weit gültige Nummer, die Wirtschaftsbeteiligte identifiziert und die Zollabfertigung erleichtert und automatisiert. Du benötigst sie zwingend beim gewerblichen Import von Waren aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland bzw. beim Export von Waren aus Deutschland in ein Nicht-EU-Land. Beim Export aus der EU in ein Nicht-EU-Land besteht die Besonderheit, dass du erst ab einem Warenwert von 1000 € bzw. ab einem Gewicht von 1000 kg eine EORI-Nummer angeben musst.
Falls du als Gewerbetreibender Produkte nur innerhalb der EU bzw. innerhalb Deutschlands vertreibst, ist eine EORI-Nummer nicht unbedingt nötig, aber dennoch sinnvoll, da dadurch der Verzollungsprozess beschleunigt werden kann. Auch als Privatperson benötigst du keine EORI-Nummer, du kannst aber dennoch eine Nummer beantragen.
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