LUCID Verpackungsregister – Alles was du wissen musst

LUCID Verpackungsregister

Die Novellierung des aktuellen Verpackungsgesetzes (VerpackG) vom 01.07.2022 sieht eine erweiterte Registrierungspflicht für jegliche Verpackungsarten vor. Das bedeutet praktisch, dass jeder Hersteller verpackte Waren in Deutschland nur noch dann gewerblich vertreiben darf, wenn er sich im Verpackungsregister LUCID (als Teil der Zentralen Stelle Verpackungsregister -ZSVR-) registrierst. Es spielt keine Rolle, welche Art von Verpackung du verwendest, um eine Registrierung kommst du nicht herum, andernfalls bist du akut abmahnungsgefährdet.

Da dieses Thema sehr wichtig ist und gerade Einsteiger mit eigenem Online-Shop sich ihrer Pflichten oftmals nicht bewusst sind, hier eine ausführliche Anleitung zur Registrierung im LUCID Verpackungsregister, worauf man achten sollte, die anfallenden Kosten usw.

Was ist das LUCID Verpackungsregister?

LUCID ist ein Melderegister und Teil der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), bei der sich alle vom Verpackungsgesetz betroffenen Unternehmen/Selbstständige anmelden müssen. Im Anschluss der Registrierung erhältst du eine Registrierungsnummer, mit welcher du deine Verpackungsmengen bei einem dualen System lizensieren lassen kannst.

Wer muss sich im LUCID Verpackungsregister registrieren?

Registrieren muss sich jeder „Hersteller“, der verpackte Waren in Deutschland gewerblich vertreibt.

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Die Bezeichnung „Hersteller“ im Sinne des Verpackungsgesetzes ist ziemlich irreführend. Denn auch, wenn du eigentlich NICHT der Hersteller der verschickten Ware und auch NICHT der Hersteller der Verpackungen bist (also, wenn du nicht Hersteller im eigentlichen Wortsinn = Produzent bis), kannst du als im Sinne des VerpackG als Hersteller zählen. Dies ist immer dann der Fall, wenn du selbst etwas mit dem Verpackungsprozess etwas zu tun hast. Wenn du beispielsweise Produkte per Amazon FBM (Fulfillment by Merchant) oder über einen Online-Shop vertreibst, also Produkte, von denen du nicht der Hersteller (= Produzent) bist, selbst verpackst und verschickst, zählst du schon als Hersteller im Sinne des VerpackG.

Hinweis: Ein Hersteller nach dem Verpackungsgesetz ist generell jemand, der gewerbsmäßig eine Verpackung erstmals mit Waren befüllt und in Deutschland in Verkehr bringt.

Als Hersteller können folgende Akteure zählen:

  • Handelsunternehmen
  • Produkthersteller (Produzenten)
  • Importeure
  • Versand- und Online-Händler
lucid verpackungsregister Hersteller

Ich lege hier den Fokus auf die Regelung für Versand- und Online-Händler, da davon ausgegangen werden kann, dass sich Handelsunternehmern, Hersteller und Importeure schon rechtzeitig mit der Verpackungs-Thematik beschäftigt haben.

Anleitung LUCID Verpackungsregister – Login erstellen

Die Registrierung im LUCID Verpackungsregister ist generell schnell erledigt und wenig kompliziert.

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Um dich bei LUCID erstmalig registrieren zu können, ist jedoch vorab die Erstellung eines Logins erforderlich. Den Login erstellst du auf folgender Seite: Login erstellen LUCID.

Dort trägst du folgende Daten in die Eingabefelder ein:

  • Herstellerdaten (Unternehmensnamen und E-Mail-Kommunikation)
  • Verantwortlicher
  • Logindaten und Bearbeiter (E-Mail-Adresse und Kennwort für Login)
lucid verpackungsregister Login erstellen

Sobald du deinen Login erstellt hast, erhältst du eine Aktivierungs-E-Mail, die du innerhalb von 24 h bestätigen musst, um deinen Login zu aktivieren.

Hinweis: Solltest du deinen Login nicht innerhalb von 24 Stunden bestätigen, so wird dein Login gelöscht und du musst einen neuen Login anlegen.

Registrierung bei LUCID Verpackungsregister

Sobald dein Login erstellt und bestätigt wurde, kannst du innerhalb von sieben Tagen durch Eingabe weiterer Angaben wie u.a. Umsatzsteuer-ID bzw. Steuernummer, Unternehmensname etc. über dein Benutzerkonto deine Registrierung beantragen.

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Nach erfolgreicher Registrierung erhältst du von der ZSVR per E-Mail deine persönliche Registrierungsnummer (auch LUCID Verpackungsregister Nummer oder EPR-Nummer genannt). Gleichzeitig wird ein sogenannter Registrierungsverwaltungsakt erlassen.

Dein hinterlegter (Unternehmens)Name, deine Anschrift und Kontaktdaten, deine Umsatzsteuer-ID bzw. Steuernummer, Registrierungsnummer und -datum sowie Markennamen und Verpackungsangaben werden im öffentlichen Register veröffentlicht. Aufgrund der öffentlichen Einsehbarkeit ist es umso wichtiger, eine Registrierung im Verpackungsregister vorzunehmen, da für jeden ersichtlich ist, ob sich eine Firma dort registriert hat oder nicht. Liegt keine Registrierung vor, obwohl sie eigentlich nach dem Verpackungsgesetz erforderlich wäre, ist die Abmahngefahr sehr hoch, weshalb auf keinen Fall auf die Registrierung verzichtet werden sollte.

Hinweis: Änderungen deiner Registrierungsdaten sind im Verpackungsregister LUCID schnellstmöglich zu aktualisieren.

Wie geht es nach der Registrierung weiter?

Die Registrierung bei LUCID ist der erste Teil, um deine Pflichten im Sinne des Verpackungsgesetzes zu erfüllen. Damit hast du dich bzw. deine Firma als Inverkehrbringer von mit Waren befüllter Verpackungen offiziell und öffentlich einsehbar registriert. Damit erfüllst du deine Verpflichtungen nach dem Verpackungsgesetz. Die reine Registrierung ist kostenlos.

In einem zweiten Schritt musst du allerdings angeben, wie viel bzw. welche Art von Verpackungen bei dir anfallen. Diese Mengen musst du in einem sogenannten Dualen System lizensieren lassen. Die Lizensierung ist (in Abhängigkeit von Verpackungsmenge und -art) im Gegensatz zur Registrierung bei LUCID NICHT KOSTENLOS und erfolgt über Angabe deiner Registrierungsnummer.

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In einem dritten Schritt musst du den Namen deines dualen Systems sowie die dort gemeldeten Verpackungsmengen in denen LUCID-Account eintragen. Generell sollten alle Angaben (seien es Stammdaten oder Verpackungsangaben in LUCID und dem dualen System) übereinstimmen. Da die Lizenzierung über ein duales System einen separaten Schritt darstellt, wird dieser in einem eigenen Artikel genauer beschrieben.

Gilt die Registrierungspflicht nur für Unternehmen mit Sitz in Deutschland?

Nach Aussage von LUCID betrifft das deutsche Verpackungsgesetz und damit auch die Registrierungspflicht bei LUCID sowohl Unternehmen mit Sitz in Deutschland als auch Unternehmen mit Sitz im Ausland, sofern diese Waren in Deutschland verkaufen.

Ich verkaufe verpackte Waren privat – Muss ich mich auch bei LUCID anmelden?

Nein, musst du nicht. Der Pflicht zur Registrierung bei LUCID unterliegen ausschließlich gewerbliche Verkäufer.

Was kostet die LUCID Verpackungsregister Registrierung?

Die Registrierung und Datenmeldungen bei LUCID sind kostenfrei.

Wo ist meine LUCID-Nummer/Registrierungsnummer?

Deine LUCID-Nummer (= Registrierungsnummer, EPR-Nummer) findest du stets im Dashboard nach dem Login in deinem LUCID-Konto.

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lucid Registrierungsnummer

Wie sieht die LUCID-Nummer aus?

Die Registrierungsnummer von LUCID besteht normalerweise aus einem vorangestellten länderspezifischen Kürzel und einer folgenden 13-stelligen Ziffernfolge:

DE1234567890123

Fazit LUCID Verpackungsregister

Spätestens seit der Novellierung des aktuellen Verpackungsgesetzes (VerpackG) vom 01.07.2022 ist beinahe jeder Hersteller (= die Person/Firma, die erstmals Verpackungen mit Waren befüllt und in Deutschland in Verkehr bringt) verpackter Waren in Deutschland von der Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID betroffen.

Da im Verpackungsregister öffentlich einsehbar ist, welche Firmen sich gesetzeskonform registriert haben und welche Firmen dies noch nicht getan haben, sollte man sich definitiv anmelden (sofern man von der Registrierungspflicht betroffen ist natürlich), da sonst mit Abmahnungen zu rechnen ist.

Die Registrierung bei LUCID ist kostenlos und schnell erledigt. In einem zweiten Schritt musst du dann deine Verpackungsmengen und -arten in einem Dualen System lizensieren und anschließend LUCID mit dem Dualen System mittels deiner Registrierungsnummer verknüpfen.

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Als Duales System kann ich Reclay empfehlen. Eine Schritt für Schritt Anleitung zur Lizensierung in Reclay findest du hier.

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