Verlustvortrag – Kostenerstattung mit der ,,Studenten-Steuererklärung“ – TEIL 1

Ein Studium ist mit hohen Kosten verbunden. Seien es Semesterbeiträge, Exkursionen, Lehrmaterial oder Fahrtkosten zur Uni. Mit einem sogenannten Verlustvortrag können sich (ehemalige) Studenten für bis zu 7 Jahre rückwirkend Kosten anrechnen lassen, die während des Studiums angefallen sind. Im Optimalfall erhält man so nach Ende des Studiums mehrere 1000 € Steuerrückzahlung vom Finanzamt. Eine schöne Art ins Berufsleben zu starten.

Diese Beitragsreihe rund ums Thema Verlustvortrag ist mehrteilig und wie folgt untergliedert:

Teil 1 (den liest du gerade) dreht sich um die Erläuterung, was ein Verlustvortrag eigentlich ist, hinterlegt mit einem anschaulichen Beispiel.

Teil 2 dreht sich um Studienkosten, in in einem Verlustvortrag angerechnet werden können sowie das Ausfüllen der Steuererklärung.

In Teil 3 werden wichtige Tipps zum Verlustvortrag vorgestellt, die du beachten solltest.

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Teil 4 zeigt, wie ich selbst bei meinem Verlustvortrag vorgegangen bin und wie viel Geld ich erhalten habe.

Anmerkung: Ich schreibe hier ausdrücklich nur über den Verlustvortrag bei Studenten!

Verlustvortrag und Werbungskosten – Was ist das überhaupt?

Ein Verlustvortrag ist eine Art ,,Studenten-Steuererklärung‘‘, bei der -bis zu sieben Jahre rückwirkend- Verluste, in Form von Ausgaben und Kosten, die während des Studiums angefallen sind, dem zuständigen Finanzamt jedes Jahr mitgeteilt werden.

Die Mitteilung erfolgt auf demselben Wege wie eine ,,normale‘‘ Steuererklärung, es müssen hierfür nur andere Zeilen und ggf. andere Anlagen ausgefüllt werden.

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Die angegebenen jährlichen Studienausgaben werden vom Finanzamt vermerkt, aufsummiert und so in das folgende Jahr übertragen.

Daher die Bezeichnung ,,VerlustVORtrag‘‘: Es werden Verluste vergangener Jahre in das Folgejahr ,,vor‘‘getragen.

Startet der Student nach dem Studium ins Berufsleben, so bezieht er ein -zu versteuerndes- Einkommen.

Sobald das erste Mal eine Steuererklärung für das Jahr, in dem Einkommen bezogen wurde, abgegeben wird, werden die vorgetragenen Verluste des Studiums als Werbungskosten auf das versteuerte Einkommen angerechnet.

Durch den Verlustvortrag wird ein Teil der Studienkosten somit in Form einer Steuerrückzahlung erstattet (bei Arbeitnehmern) bzw. die Höhe der zu zahlenden Steuern verringert sich (bei Selbstständigen).

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Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind die Kosten, die während eines Verlustvortrags von Jahr zu Jahr übertragen und aufsummiert werden. Werbungskosten können unbegrenzt hoch sein.

Bestimmte Ausgaben für eine weiterführende Ausbildung (Zweitstudium) können als Werbungskosten angerechnet werden.

Viele Kosten, die während deines Studiums anfallen, können als Werbungskosten angerechnet werden und sind somit prinzipiell von der Steuer absetzbar.

Beachte: Es können nur Ausgaben, die während eines ZWEITSTUDIUMS entstanden sind, als Werbungskosten in einem Verlustvortrag geltend und damit von der Steuer abgesetzt werden!!

Als Zweitstudium wertet das Finanzamt eine weiterführende Ausbildung. Dazu gehört aus Sicht des Finanzamts auch ein konsekutives Masterstudium (dagegen gilt es aus Sicht des BAföG-Amtes als Erstausbildung…komplizierte Sache).

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Kosten, die dir während eines Erststudiums entstanden sind, lassen sich NICHT als Werbungskosten anrechnen! Dieses (mit fragwürdiger Begründung) in letzter Instanz gesprochene Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.11.2019 ist rechtskräftig!

Die Kosten für ein Erststudium können stattdessen nur als Sonderausgaben abgesetzt werden. Diese können -anders als Werbungskosten- nur in dem Jahr, in dem sie tatsächlich angefallen sind, von der Steuer abgesetzt werden. Damit ist ein Verlustvortrag nicht möglich!

Auf Wikipedia kannst du noch mehr zum Thema Verlustvortrag nachlesen.

Im Glossar der Seite sind Begriffe rund ums Thema Finanzen erklärt. Schau mal rein.

Verlustvortrag – Ein anschauliches Beispiel

Wie das Prinzip des Verlustvortrags funktioniert, lässt sich am anschaulichsten an einem vereinfachten Beispiel verdeutlichen.

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Sagen wir Tim absolvierte von Anfang 2017 bis Ende 2018 ein Masterstudium. Sowohl für das Jahr 2017, als auch für das Jahr 2018 hat Tim einen Verlustvortrag ans Finanzamt gesendet.

Im Jahr 2017 betrug der festgestellte Verlust 2000 € und im Jahr 2018 3000 €. Der Verlust aus dem Jahr 2017 wurde ins Jahr 2018 übernommen. Somit ergibt sich aufsummiert ein Verlust von 5000 €.

Im Januar 2019 trat unser Ex-Student dann eine Arbeitsstelle an. Insgesamt betrug sein Einkommen im Jahr 2019 40.000 € brutto. Also 3333,33 € brutto pro Monat.

Unabhängig von irgendwelchen Verlusten aus dem Studium, wurden ihm jeden Monat entsprechende Steuern (Einkommenssteuer sowie Soli) vom Einkommen abgezogen.

Im Jahr 2020 gab Tim dann eine Steuererklärung für das Jahr 2019 ab, zudem wurde auf den verbleibenden Verlust aus dem Studium hingewiesen.

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In der Steuererklärung wirkt sich der Verlustvortrag wie folgt aus:

Die 5000 € Verlust werden von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Anstatt 40.000 € Einkommen müssen also nur 35.000 € besteuert werden. Die 5000 € Verlust sind steuerfrei!

Da aber, wie bereits erwähnt, automatisch jeden Monat Steuern auf das Einkommen erhoben werden, erhältst du nun Geld aufgrund zu viel gezahlter Steuern zurück.

Fazit: Die festgestellten Verluste des Verlustvortrages sind von der Steuer befreit. Bist du einkommenssteuerpflichtig, wird diese automatisch erhoben. Erst durch einen Verlustvortrag wird dir Geld in Form einer Steuerrückzahlung überwiesen. Wer keinen Verlustvortrag geltend macht, schenkt dem Staat somit potenziell viel Geld!!

Hier kommst du zu Teil 2 der Beitragsreihe rund um ,,Verlustvortrag‘‘.

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