Verlustvortrag – Kostenerstattung mit der ,,Studenten-Steuererklärung“ – TEIL 2

Ein Studium ist mit hohen Kosten verbunden. Seien es Semesterbeiträge, Exkursionen, Lehrmaterial oder Fahrtkosten zur Uni. Mit einem sogenannten Verlustvortrag können sich (ehemalige) Studenten für bis zu 7 Jahre rückwirkend Kosten anrechnen lassen, die während des Studiums angefallen sind. Im Optimalfall erhält man so nach Ende des Studiums mehrere 1000 € Steuerrückzahlung vom Finanzamt. Eine schöne Art ins Berufsleben zu starten.

Diese Beitragsreihe rund ums Thema Verlustvortrag für Studenten ist mehrteilig und wie folgt untergliedert:

Teil 1 dreht sich um die Erläuterung, was ein Verlustvortrag für Studenten eigentlich ist, hinterlegt mit einem anschaulichen Beispiel.

Teil 2 (den liest du gerade) dreht sich um die Studienkosten, die in einem Verlustvortrag angerechnet werden können sowie das Ausfüllen der Steuererklärung.

In Teil 3 werden wichtige Tipps zum Verlustvortrag vorgestellt, die du beachten solltest.

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Teil 4 zeigt, wie ich selbst bei meinem Verlustvortrag vorgegangen bin und wie viel Geld ich erhalten habe.

Welche Studienkosten können im Verlustvortrag angegeben werden?

Du hast dich entschlossen, einen Verlustvortrag zu machen – super! Damit stellt sich als nächstes die Frage, welche Studienkosten du im Verlustvortrag angeben kannst.

Die folgende Liste führt die wichtigsten Studienkosten auf, die du dir als Werbungskosten anrechnen lassen kannst:

  • Semesterbeitrag und Studiengebühren
  • Studienbedingte Umzugskosten (Pauschale beachten)
  • Miete für Wohnung am Studienort (aber nur, wenn Studienort NICHT der Lebensmittelpunkt ist – Hauptwohnsitz muss stattdessen z. B. bei Eltern sein)
  • Kosten für ein separates Arbeitszimmer
  • Fahrtkosten (bspw. Fahrtkosten zur Uni – Pendlerpauschale: 30 Cent pro Kilometer)
  • Arbeitsmittel (dazu gehört alles, was du für’s Studium brauchst wie Laptop, Smartphone, Taschenrechner; Pauschale: 110 €)
  • Kontoführungsgebühren (Pauschale: 16 €)
  • Telefon-/Internetkosten (Pauschale: 100 €)
  • Studienbedingte Reisekosten bei Auswärtsaufenthalten (dazu gehören Fahrt- und Übernachtungskosten, Verpflegungspauschale)
  • Binden/Drucken der Abschlussarbeit
  • Kosten für Bewerbungen
  • Fachliteratur
  • Büromaterial (Stifte, Ordner, Textmarker etc.)

Beachte: Berücksichtigt werden generell nur selbstgetragene Ausgaben. Ausnahme sind Kosten für Studiengebühren, die können auch von Deinen Eltern bezahlt werden, um als Werbungskosten anerkannt zu werden.

Weitere Informationen zu Studienausgaben, die du im Verlustvortrag angeben kannst, findest du hier.

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Hinweis: Für viele Kostenpunkte gibt es Pauschalbeträge, die du immer -ohne Nachweis- angeben kannst. Hier sind die wichtigsten Pauschbeträge aufgelistet.

Hinweis: Bei manchen Kosten ist unklar, ob ein Anrecht auf Erstattung besteht. In solchen Fällen kommt es auf den Sachbearbeiter im Finanzamt an. Reparaturen für das Fahrrad anzugeben, kann daher auch nicht schaden. Im schlimmsten Fall werden diese Kosten eben nicht anerkannt, sonst passiert nichts.

Verlustvortrag – Ausfüllen der Steuererklärung

Die Verluste teilst du dem Finanzamt auf demselben Weg mit, wie bei einer Einkommenssteuererklärung. Entweder verwendest du als Software die offizielle Variante (Elster) oder ein Steuerprogramm eines Drittanbieters, welches dir beim Ausfüllen hilft, aber meist kostenpflichtig ist.

Ebenso wie bei einer ,,normalen Steuererklärung‘‘ füllst du den Mantelbogen (= Hauptvordruck, ESt1A) mit deinen persönlichen Daten aus. Allerdings kreuzt du die Zeile „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags‘‘ an (siehe Beitragsbild). Bei einer ,,normalen‘‘ Steuererklärung würdest du ,,Einkommenssteuererklärung‘‘ ankreuzen.

Deine Verluste trägst du in Anlage N unter Werbungskosten ein.

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Danach sendest du die ausgefüllten Steuerdokumente an das Finanzamt. Du musst für jedes Jahr einen separaten Verlustvortrag einreichen!

Das Finanzamt überprüft die jeweiligen Verlustvorträge und schickt dir anschließend einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zu, den du mit deinem erstellten Verlustvortrag abgleichen solltest.

Hier kommst du zu Teil 3 der Beitragsreihe rund um ,,Verlustvortrag‘‘.


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