Verlustvortrag – Kostenerstattung mit der ,,Studenten-Steuererklärung“ – TEIL 3

Ein Studium ist mit hohen Kosten verbunden. Seien es Semesterbeiträge, Exkursionen, Lehrmaterial oder Fahrtkosten zur Uni. Mit einem sogenannten Verlustvortrag können sich (ehemalige) Studenten für bis zu 7 Jahre rückwirkend Kosten anrechnen lassen, die während des Studiums angefallen sind. Im Optimalfall erhält man so nach Ende des Studiums mehrere 1000 € Steuerrückzahlung vom Finanzamt. Eine schöne Art ins Berufsleben zu starten. Beachte die folgenden Tipps zum Verlustvortrag.

Diese Beitragsreihe rund ums Thema Verlustvortrag ist mehrteilig und wie folgt untergliedert:

Teil 1 dreht sich um die Erläuterung, was ein Verlustvortrag eigentlich ist, hinterlegt mit einem anschaulichen Beispiel.

Teil 2 dreht sich um die Studienkosten, die in einem Verlustvortrag angerechnet werden können sowie das Ausfüllen der Steuererklärung.

In Teil 3 (den liest du gerade) werden wichtige Tipps zum Verlustvortrag vorgestellt, die du beachten solltest.

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Teil 4 zeigt, wie ich selbst bei meinem Verlustvortrag vorgegangen bin und wie viel Geld ich erhalten habe.

Verlustvortrag – 8 Tipps und Tricks die du kennen solltest

Verlustvortrag klingt ja erstmal ganz einfach: ,,Sammle Belege deiner Ausgaben während des Studiums, fülle ein paar Seiten aus, schicke sie ans Finanzamt und mit der ersten Steuererklärung erhältst du mehrere Tausend Euro erstattet‘‘.

Leider gibt es viele Fallstricke, die dir die Auszahlung vermiesen können. Auch lohnt es sich nicht für jeden (Ex-)Studenten, Verlustvorträge abzugeben.

Damit du also von vornherein sicher bist, dass es sich für dich finanziell lohnt und du deine Zeit nicht verschwendest, hier 8 wichtige Tipps und Tricks zum Verlustvortrag, die du beachten solltest.

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Tipp 1: Beachte, wann du einen Job nach dem Studium beginnst

Beispiel: Du hast für dein Masterstudium Verluste in Höhe von 4000 Euro geltend gemacht. Begonnen hast du das Studium im Oktober 2017, abgeschlossen im Oktober 2019. Für die jährlichen Verlustvorträge hast du die Monate Oktober bis Dezember des Jahres 2017 einbezogen, das gesamte Jahr 2018 sowie die Monate Januar bis Oktober des Jahres 2019.

Alles klar soweit.

Im November 2019 trittst du eine Arbeitsstelle an. Du erhältst monatlich 3000 €. Das heißt, bis Ende des Jahres 2019 bekommst du 6000 €.

Im Jahr 2020 gibst du dann eine Steuererklärung für das Jahr 2019 ab. Du erwartest, dass du durch die mitgeteilten Verluste eine fette Steuerrückzahlung erhältst.

Aber du bekommst genau 0 € Rückzahlung.

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Warum?

Nun, es wurden im Jahr 2019 verbleibende Verluste festgestellt (summiert 4000 €). Gleichzeitig hattest du im Jahr 2019 Einnahmen von 6000 €.

Da Einnahmen und Ausgaben im selben Jahr stattfanden, werden diese verrechnet. Von den Verlusten werden also die Einnahmen ,,abgezogen‘‘. Macht: 4000 € Verluste – 6000 € Einnahmen. Da die Einnahmen die Verluste übersteigen, bleibt dir auf dem Papier ein Verlust von 0 €.

Es ist also so, als hätte es diese Studienausgaben/Verluste nie gegeben. Daher erhältst du auch keine Rückerstattung.

Aus diesem Grund kann es taktisch klug sein, etwas später (z. B. im neuen Jahr) ins Berufsleben zu starten, um seine Rückzahlungen nicht zu gefährden.

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Tipp 2: Beachte Einnahmen während des Studiums

Ähnlich verhält es sich mit steuerpflichtigen Einnahmen, die du während deines Studiums hattest. Diese Einnahmen werden ebenfalls mit Verlusten gegengerechnet, wodurch sich Verlustvorträge unter Umständen ebenfalls nicht lohnen können.

Da viele Studenten während des Studiums steuerpflichtigen Nebenjobs nachgehen, ist dies für Viele ein Grund, weshalb sich Verlustvorträge nicht lohnen.

Beachte: BAföG ist steuerfrei und wird nicht als Einnahme angerechnet.

Tipp 3: Sammle Belege und hebe diese mindestens 4 Jahre auf

Prinzipiell müssen dem Finanzamt Belege über angefallene Verluste erst auf Nachfrage übermittelt werden (seit 2017 ist das so, nennt man Belegvorhaltepflicht).

Bei Unstimmigkeiten (oder auch einfach stichprobenartig) kann das Finanzamt dich dennoch auffordern, Belege im Nachhinein zu übermitteln.

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Um somit erst gar nicht in die Verlegenheit zu kommen, nicht über alle Belege zu verfügen, empfehle ich ausdrücklich nur Verluste anzugeben, die du im Nachhinein auch nachweisen kannst.

Daher ist es wichtig, Belege (Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge) für jedes Jahr zu sammeln.

Zudem solltest du die Belege bis zum Ende der Festsetzungsfrist aufbewahren. Das sind meist vier Jahre. So lange kann das Finanzamt die Übermittlung der Nachweise einfordern und bei Bedarf den alten Steuerbescheid korrigieren.

Tipp 4: Gib stets die im jeweiligen Jahr gültigen Daten, Pauschalen etc. an

Eigentlich selbstverständlich, aber dennoch machen es manche falsch:

Gibst du Verlustvorträge rückwirkend ab, musst du jeweils die Daten, Pauschalen etc. eintragen, die im damaligen Steuerjahr galten.

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Bist du beispielsweise während des Studiums umgezogen, so gib immer die Adresse im Verlustvortrag an, an der du im jeweiligen Steuerjahr wirklich gewohnt hast!

Dasselbe mit Pauschalbeträgen. Viele Pauschalbeträge haben sich im Laufe der letzten Jahre geändert. Gibst du nun rückwirkend Verlustvorträge ab, so musst du stets den Pauschalwert angeben, der im damaligen Steuerjahr galt!

Da ein rückwirkendes Ausfüllen des Verlustvortrages meist deutlich aufwändiger und komplizierter ist, empfehle ich dir, jedes Jahr direkt auszufüllen.

Tipp 5: Verwende Steuersoftware

Anstatt Verlustvorträge direkt in Mein Elster auszufüllen kann es sinnvoller sein, Steuersoftware von Drittanbietern zu verwenden. Dies kostet zwar was, spart aber unterm Strich gerade für Anfänger Zeit und meist auch Geld, da auf Pauschalbeträge und anrechenbare Ausgaben hingewiesen wird und du so eine maximale Auszahlung erhältst.

Tipp 6: Verwende Pauschalbeträge

Anstatt für jede kleine Ausgabe Belege zu suchen kann es sinnvoller sein, Pauschalsätze heranzuziehen.

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Tipp 7: Besuche Steuerseminare

Bevor ich meine Verlustvorträge ausgefüllt habe, habe ich mich zunächst mit der Materie vertraut gemacht, Belege gesammelt und Pauschalen ermittelt. Gar nicht mal so einfach, wenn man das für mehrere Jahre rückwirkend macht.

Sehr geholfen hat mir das kostenlose Steuerseminar der Hochschulinitiative Deutschland, an dem ich 2019 teilgenommen habe. Es richtet sich direkt an (ehemalige) Studenten. Die Seminarführer sind somit auf eure Fragen eingestellt.

Tipp 8: Verlustvortrag für ausländische Studenten in Deutschland

Auch ausländische Studenten in Deutschland können prinzipiell einen Verlustvortrag einreichen und von Werbungskostenerstattungen profitieren.

Hier kommst du zu Teil 4 der Beitragsreihe rund um ,,Verlustvortrag‘‘.


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