KURZ UND BÜNDIG - Begriffserläuterungen der Themen SPAREN, INVESTIEREN, STEUERN, PASSIVES EINKOMMEN, FINANZEN

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Es gibt 2 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben V beginnen.
Verlustvortrag
Durch einen Verlustvortrag können alle Verluste (= Studienkosten) während eines Studiums dem Finanzamt mitgeteilt werden. Diese angegebenen Ausgaben werden vom Finanzamt vermerkt und sobald das erste Mal Steuern gezahlt werden (also meist im ersten Job nach dem Studium bei der Steuererklärung), werden die angegebenen Verluste steuerrechtlich verrechnet. Im Optimalfall heißt das also, dass Studienkosten in Form einer Steuerrückzahlung erstattet werden (bei Arbeitnehmern) bzw. die Höhe der zu zahlenden Steuern verringert werden (bei Selbstständigen).

Vielfliegerprogramm
Angebot diverser Fluggesellschaften, bei dem man Flugmeilen sammelt und diese entsprechend in Prämien oder Upgrades einlösen kann (siehe Miles & More).