Verlustvortrag – Kostenerstattung mit der ,,Studenten-Steuererklärung“ – TEIL 4

Ein Studium ist mit hohen Kosten verbunden. Seien es Semesterbeiträge, Exkursionen, Lehrmaterial oder Fahrtkosten zur Uni. Mit einem sogenannten Verlustvortrag können sich (ehemalige) Studenten für bis zu 7 Jahre rückwirkend Kosten anrechnen lassen, die während des Studiums angefallen sind. Im Optimalfall erhält man so nach Ende des Studiums mehrere 1000 € Steuerrückzahlung vom Finanzamt. Ein Haufen Geld. Eine um schöne Art ins Berufsleben zu starten.

Diese Beitragsreihe rund ums Thema Verlustvortrag ist mehrteilig und wie folgt untergliedert:

Teil 1 dreht sich um die Erläuterung, was ein Verlustvortrag eigentlich ist, hinterlegt mit einem anschaulichen Beispiel.

Teil 2 dreht sich um die Studienkosten, die in einem Verlustvortrag angerechnet werden können sowie das Ausfüllen der Steuererklärung.

In Teil 3 werden wichtige Tipps zum Verlustvortrag vorgestellt, die du beachten solltest.

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Teil 4 (den liest du gerade) zeigt, wie ich selbst bei meinem Verlustvortrag vorgegangen bin und wie viel Geld ich erhalten habe.

So habe ich meinen Verlustvortrag geltend gemacht

Ich habe erst kurz nach meinem Studium von der Möglichkeit erfahren, einen Teil der Studienkosten über Verlustvorträge zurückzuholen.

Da bis zu 7 Jahre rückwirkend Verluste geltend gemacht werden können war das kein Problem. Ich habe Verlustvorträge für die Jahre 2014 – 2018 ausgefüllt und ans Finanzamt geschickt.

Dafür habe ich die Software ElsterFormular verwendet. Leider wird diese letztmalig im Jahr 2020 für das Steuerjahr 2019 zur Verfügung gestellt. Danach kann die Steuererklärung nicht mehr mit ElsterFormular erstellt werden.

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Nun muss die Steuererklärung direkt auf Mein Elster (= Elster-Online-Portal) erstellt werden. Oder du verwendest Software von Drittanbietern.

Die Jahre 2014, 2015 und ein Teil des Jahres 2016 habe ich für mein Bachelorstudium ausgefüllt. Dieses gilt als Erststudium. Zu dem Zeitpunkt, als ich die Jahre bearbeitete, stand die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch aus.

2020 wurde entschieden, dass Kosten für ein Erststudium nicht als Werbungskosten angerechnet werden können. Daher verfielen die abgegebenen Verlustvorträge dieses Zeitraums wirkungslos.

Relevant waren somit nur noch die Verlustvorträge der Jahre 2016 (ab Oktober), 2017 und 2018. Im Jahr 2018 hatte ich Einnahmen von 1200 €, sodass sich die Verluste entsprechend verringerten.

Unterm Strich wurde vom Finanzamt ein verbleibender Verlust von rund 4000 € festgestellt.

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2019 habe ich eine Arbeitsstelle angetreten. 2020 habe ich die Steuererklärung für 2019 mit Hinweis auf einen verbleibenden Verlustvortrag eingereicht.

Der Einfachheit halber habe ich für die Steuererklärung die Steuererklärungs-Software QuickSteuer verwendet, die die eingetragenen Daten direkt an Elster überträgt.

So viel Geld habe ich erstattet bekommen

Durch die Abgabe von Verlustvorträgen, unter Angabe meiner Studienkosten (= Werbungskosten), erhielt ich eine Steuerrückzahlung in Höhe von 1084 €.

Hat sich definitiv gelohnt!

Fazit zum Verlustvortrag

Die wenigsten Studenten wissen, was ein Verlustvortrag ist. Dabei können dir dadurch bis zu mehrere tausend Euro erstattet werden. Geld, das du ohne Verlustvortrag dem Finanzamt überlässt.

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Es gibt viele Fallstricke, wodurch du im Endeffekt doch keine Erstattung bekommst. Daher ist das Wissen darum, dass es sowas wie einen Verlustvortrag gibt, essenziell, um rechtzeitig zu agieren und Fehler zu vermeiden.

Ich hoffe diese Beitragsreihe kann dazu beitragen, den ein oder anderen zu ermutigen, den eigenen Verlustvortrag in Angriff zu nehmen.

Hier kommst du zum dritten, zweiten und ersten Teil der Beitragsreihe rund um ,,Verlustvortrag‘‘.


Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Stefan

    Hallo,
    muss ich für den Verlustvortrag dann auch für die ganzen Jahre eine Steuererklärung abgeben?
    Beispiel:
    Wenn man 2017 angefangen hat zu arbeiten, macht man dann nur für 2018 die Steuererklärung und trägt dann hier die ganzen Posten für die vorherigen Jahre ein
    Oder muss man die Steuererklärung die Jahre davor auch machen?
    Grüße
    Stefan

    1. Daniel

      Hallo,
      ein Verlustvortrag ist im Endeffekt nur eine besondere Art der Steuererklärung (,,Studenten-Steuererklärung).
      Relevant sind Jahre, in denen dein Verlust größer war, als dein Einkommen, beispielsweise während des Studiums. Für diese Jahre gibst du jeweils einen Verlustvortrag ab.
      Nehmen wir an, das Studium ging von 2019-2020 (am Beispiel eines Masterstudiums; beachte: Bachelorstudium wird leider nicht in Verlustvortrag anerkannt, Kosten nur als Sonderausgaben absetzbar!). Dann machst du für 2019 und 2020 die Verlustvorträge, reichst die beim Finanzamt ein und erhältst die entsprechenden Bescheide mit den festgestellten Verlusten. Wenn du am 01.01.2021 angefangen hast zu arbeiten, wirst du im Jahr 2022 rückwirkend für das Steuerjahr 2021 die Steuererklärung machen und dort angeben, dass ein ,,verbleibender Verlustvortrag“ vorliegt. Damit werden dann die Verluste aus 2019 und 2020 in der Steuererklärung verrechnet und du erhältst eine Steuerrückerstattung.
      Hinweis: Beim Verlustvortrag sind auch immer bestimmte Fristen zu beachten! Da das ganze ziemlich kompliziert ist, empfehle ich einen kostenlosen (Online)-Kurs zu dem Thema zu besuchen, bspw. von der Hochschulinitiative Deutschland:
      https://hochschulinitiative-deutschland.de/blog/steuererklaerung-als-student

      Viele Grüße,
      Daniel

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