VG Wort Ausschüttung und Umsatzsteuer – Wie läuft das ab?

VG Wort Ausschüttung und Steuern

Die VG Wort Ausschüttung bietet Bloggern eine gute Möglichkeit, sich etwas dazuzuverdienen. Jährliche Tantiemen sorgen bei entsprechend hohen Seitenaufrufen für ein nettes Nebeneinkommen.

Wenn du nicht genau weißt, was die VG Wort genau ist und wie du damit auf deinem Blog Geld verdienst, solltest du zunächst diesen Schritt-für-Schritt-Leitfaden lesen.

Eine detaillierte Anleitung, wie du VG Wort Texte meldest, findest du hier.

Wenn du das schon alles weißt, dann lies hier ruhig weiter. Jetzt geht es um den schönsten Teil des Ganzen – der Ausschüttung durch die VG Wort.

Wie und wann zahlt die VG Wort aus?

Nachdem du deine Online-Texte korrekt und fristgerecht gemeldet hast, erhältst du Ende September die Ausschüttung der VG Wort auf dein hinterlegtes Konto. Adress- und Namensänderungen sowie die Änderung deiner Bankverbindung sind der VG Wort unverzüglich mitzuteilen. Zahlungen werden erst bei Beträgen größer als 10,00 € durchgeführt, kleinere Beträge werden von der VG Wort einbehalten, ehe der Minimalbetrag erreicht ist.

Lies hier nach, wie du deine Meldungen vornimmst. Die VG Wort überweist Tantiemen auf dein hinterlegtes Konto.

Auszahlungshöhe VG Wort – METIS

Die Höhe der Ausschüttungsbeträge wird stets Ende Mai/Anfang Juni auf der jährlichen Mitgliederversammlung des auf die Zählung folgenden Jahres für das Vorjahr festgelegt.

Die Auszahlungsquoten bei regulärer Ausschüttung für Online-Texte sind seit 2016 bis 2021 regelmäßig gestiegen und erreichten Stand 2021 einen vorläufigen Höchststand von 45,00€. Allerdings sanken die Einnahmen 2022 ein wenig und für das Jahr 2023 ziemlich stark auf nun nur noch 33,34€. Das lässt sich wohl hauptsächlich darauf zurückführen, dass sich immer mehr Autoren bei der VG Wort anmelden und daher die Einnahmen durch mehr Personen geteilt werden müssen

Dennoch ist die VG Wort Ausschüttung 2023 mit mehr als 30€ pro Text im historischen Vergleich immer noch sehr hoch. So oder so sollte man sich diese Einnahmen nicht entgehen lassen!

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JahrReguläre Ausschüttung
201620,00 €
201723,80 €
201829,40 €
201935,00 €
202040,00 €
202145,00 €
202243,86 €
202333,34 €
Entwicklung der jährlichen regulären METIS-Ausschüttung für Online-Texte

Der jährliche Mindestzugriff war erfreulicherweise die ganzen Jahre konstant. Mindestens 1500 Aufrufe im Jahr muss ein Beitrag erhalten, damit du an der Ausschüttung partizipieren kannst. Bei besonders langen Texten (mindestens 10.000 Zeichen) reichen 750 Aufrufe.

Hinweis: Schreibe besonders herausragende, fesselnde Texte, um die Zugriffszahlen auf deinem Blog zu erhöhen. Sichere dir die Copywriting Komplettanleitung*, um zu lernen, wie man erstklassige (Werbe)Texte schreibt und um deine Blog-Einnahmen zu erhöhen.

Wie versteuert man VG Wort?

Zahlungen der VG Wort unterliegen prinzipiell der Steuerpflicht. Als Empfänger von Ausschüttungsbeträgen musst du diese korrekt in der Steuererklärung angeben.

Wo VG Wort in Steuererklärung angeben?

Wo du die VG Wort-Einnahmen in der Steuererklärung angeben musst, ist abhängig davon, ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender gemeldet bist. Bist du als Freiberufler tätig, so sind Erträge aus der VG Wort in der Anlage S (selbstständige Tätigkeit) anzugeben.

Bist du Gewerbetreibender, so trägst du die VG Wort-Einnahmen in Anlage G ein. Sprich für weitere Informationen mit deinem Steuerberater.

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VG Wort und Umsatzsteuer

Die VG Wort überweist Auszahlungen standardmäßig als Netto-Beträge auf dein angegebenes Konto.

Nun sind verschiedene Szenarien denkbar:

1) Du bist Kleinunternehmer nach § 19 UStG

  • Du bist nicht umsatzsteuerpflichtig.
  • Du erhältst deine VG Wort Tantiemen als Netto-Beträge (ohne Umsatzsteuer).
  • Es ist nichts weiter zu tun. Die Einnahmen aus der VG Wort gibst du in Anlage S der Steuererklärung an.

2) Du bist KEIN Kleinunternehmer nach § 19 UStG

  • Du bist umsatzsteuerpflichtig.
  • Teile der VG Wort schriftlich oder per eingescanntem Mailanhang deine Umsatzsteuerpflicht mit. Die Mitteilung muss von dir unterschrieben sein und Folgendes enthalten: Finanzamt, Steuernummer/Umsatzsteueridentifikationsnummer. Daraufhin werden deine VG Wort-Gutschriften inklusive Umsatzsteuer (7 %) überwiesen.
  • Gib die Einnahmen aus der VG Wort in Anlage S der Steuererklärung an. Die Umsatzsteuer führst du entsprechend an das Finanzamt ab.
  • Sollte sich dein Finanzamt, deine Steuernummer oder die Umsatzsteuerpflicht ändern, so ist dies der VG Wort mitzuteilen.

VG Wort stellt ein Merkblatt zur Umsatzsteuer zur Verfügung. Dieses kannst du hier herunterladen. Dort wird auch erläutert, wie du abgeführte Umsatzsteuer, die von der VG Wort noch nicht berücksichtigt wurde, rückwirkend erstattet bekommst.

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Zusammenfassung

Der jährliche Ausschüttungsbetrag für Online-Texte ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und beträgt Stand 2024 immerhin 33,34 €.

Die VG Wort zahlt Ausschüttungen standardmäßig als Netto-Beträge aus.

Möchtest du Brutto-Beträge erhalten, musst du dies der VG Wort zunächst schriftlich mitteilen. Dadurch enthalten deine Gutschriften die Umsatzsteuer.

Dies ist insofern relevant, da Einkommen aus der VG Wort in der Steuererklärung anzugeben sind (Anlage S). Die Umsatzsteuer ist dann an das Finanzamt abzuführen.

Ausnahmen gelten nur, falls du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst. Dann musst du auf deine Erträge keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

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Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Max

    Wie müssen Sie als Werkstudent Ihre Einnahmen aus der VG Wort versteuern, wenn Sie den Freibetrag von 10.347 Euro überschreiten?

    1. Daniel

      Hallo Max,
      die Einnahmen aus der VG WORT musst du in der Steuererklärung angeben (wo genau bzw. in welcher Anlage ist davon abhängig, ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender gemeldet bist). Vereinfacht gesagt werden im Endeffekt alle deine Einnahmen aus Werkstudententätigkeit und VG Wort (abzüglich der gewerblichen Ausgaben) zusammengerechnet und die Summe versteuert. Liegst du insgesamt über dem Grundfreibetrag, so fällt entsprechend der Höhe Einkommenssteuer an. Viele Grüße, Daniel

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