Verpackungslizenz Kleingewerbe – Alles was du wissen musst

Verpackungslizenz Kleingewerbe

Verpackungslizenz mit Kleingewerbe – Wie du als Kleinunternehmer mit Online-Shop bei der Verpackungslizensierung vorgehst, welches Duale System das meiner Meinung nach geeignetste für Kleinunternehmen ist, wie du das Duale System mit deinem zuvor eingerichteten LUCID Verpackungsregister-Account verknüpfst, welche Verpackungsmaterialien du lizensieren musst und vieles mehr.

Es werden Fragen rund um das Verpackungsgesetz (VerpackG) beantwortet, welches in Deutschland die rechtliche Grundlage für die Verpackungsregistrierung und Verpackungslizensierung darstellt.

Möchtest du vorab etwas zur LUCID Verpackungsregistrierung erfahren, die VOR der Verpackungslizensierung erfolgt, lies zunächst diesen Artikel.

Was ist das Verpackungsgesetz und Verpackungslizenzierung?

In Deutschland gilt das Verpackungsgesetz, in welchem u. a. die Registrierungspflicht von Verpackungsmaterialien festgelegt ist. Vereinfacht gesagt legt dieses Gesetz fest, dass jeder gewerbliche Inverkehrbringer von verpackten Waren in Deutschland seine Verpackungen (in Abhängigkeit von Verpackungsart und Verpackungsmenge) offiziell registrieren und entsprechend eine Gebühr entrichten muss. Auch als Kleingewerbe bist du von dieser Pflicht nicht befreit!

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Seit der Novellierung des Verpackungsgesetzes und der damit einhergehenden Verschärfung am 01.07.2022, legt der Gesetzgeber eine erweiterte Registrierungspflicht für jegliche Verpackungsarten fest. Das heißt, es ist unerheblich, welche Art von Verpackungsmaterialien du verwendest und auch, wie viel Verpackungsmaterial anfällt – du fällst immer unter das Gesetz.

Um nicht akut abmahngefährdet zu sein, musst du dich mit deinem Gewerbe oder Kleingewerbe zuerst bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), genau genommen im sogenannten Verpackungsregister LUCID, registrieren. Hast du dies erfolgreich getan, musst du in einem nächsten Schritt eine Verpackungslizenz für dein Kleingewerbe beantragen (sogenannte Systembeteiligungspflicht). Die Lizensierung hat das Ziel, die Menge und Art der Verpackungen festzulegen und erfolgt über ein sogenanntes Duales System. Schließlich musst du das Duale System mit deinem Verpackungsregister LUCID-Account verknüpfen.

Hier nochmal zusammengefasst der Ablauf, wie ihn das Verpackungsgesetz vorsieht:

Ablauf Verpackungsgesetz

  1. Registrierung deines Gewerbes im Verpackungsregister LUCID (bei der ZSVR)
  2. Lizensierung deiner Verpackungsmengen/ -arten in einem Dualen System
  3. Verknüpfung Duales System mit LUCID und Verpackungsmengenmeldung

Sobald du alle drei Schritte durchgeführt hast, hast du deine Pflichten als Gewerbetreibender gegenüber dem Verpackungsgesetz erfüllt und brauchst (zumindest in diesem Bereich) keine Abmahnungen fürchten.

Im LUCID Verpackungsregister registrieren

Das LUCID Verpackungsregister ist ein Melderegister und als solches Teil der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Als Gewerbetreibender registrierst du dich bei LUCID über diese Seite.

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Nach erfolgreicher Registrierung erhältst du eine Registrierungsnummer, die du im Anschluss verwendest, um LUCID mit deinem gewählten Dualen System zu verknüpfen.

Zum konkreten Ablauf der Registrierung im LUCID Verpackungsregister existiert ein separater Artikel, den du zuerst lesen solltest, bevor du dich hier mit der Verpackungslizensierung im Dualen System beschäftigst.

Daher hier nur ein paar Eckpunkte zur Verpackungsregistrierung:

  • Die Verpackungsregistrierung bei LUCID ist kostenlos
  • Die Registrierung ist schnell und einfach erledigt
  • Jeder, der Verpackungen in Deutschland in Umlauf bringt, muss sich registrieren (auch Kleinunternehmer)
  • Grundlage ist das Verpackungsgesetz

Verpackungslizenz beantragen – activate by Reclay

Hier eine Schritt für Schritt Anleitung, wie du deine Verpackungsmengen bei dem Dualen System „activate by Reclay“ lizensierst. Die Reclay Group bietet mit der Onlineplattform „activate – by Reclay“ ein Duales System an, welches sich explizit an die Lizensierung kleiner Verpackungsmengen richtet. Perfekt geeignet für Verpackungslizenz Kleingewerbe.

Nachdem du deine Verpackungsregistrierung bei LUCID vorgenommen hast, geht es nun an die Verpackungslizensierung bei Reclay.

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Dazu registrierst du dich zunächst auf der Seite von „activate by Reclay“. Gib deinen Firmennamen, deine Kontaktdaten, E-Mail, deine Branche sowie deine vom Finanzamt zugeteilte Steuernummer und ganz wichtig: deine Registrierungsnummer der ZSVR an. Schließlich legst du noch ein Passwort fest und klickst auf „Registrierung“. Im Anschluss musst du deine in Reclay hinterlegte E-Mail-Adresse bestätigen und kannst dich daraufhin in deinem Reclay-Konto anmelden.

Hinweis: Wie eingangs bereits erwähnt, benötigst du eine Registrierungsnummer, bevor du dich bei Reclay registrieren kannst. Die Registrierungsnummer erhältst du in Zuge der Verpackungsregistrierung bei LUCID. Der genaue Prozess und wo du die Nummer findest, ist in diesem Artikel beschrieben.

Registrierungsnummer LUCID

Reclay-Kundenkonto

Das Reclay-Kundenkonto ist übersichtlich aufgebaut und besteht im Wesentlichen aus folgenden Abschnitten:

  • Benutzerdaten
  • Rechnungsdaten
  • Bestellungen
  • Zum Lizenzrechner

Im Abschnitt „Benutzerdaten“ kannst du deine im Registrierungsprozess angegebenen Benutzerdaten wie Name, E-Mail oder Passwort einsehen und bei Bedarf jederzeit ändern.

Im Abschnitt „Rechnungsdaten“ kannst du deine hinterlegte Anschrift, Firmennamen und Telefonnummer einsehen und bei Bedarf ändern. Auch deine EU USt-ID (solltest du eine hinterlegt haben) und deine Registrierungsnummer kannst du hier einsehen.

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Der Abschnitt ,,Bestellungen“ listet all deine Bestellungen auf. Mit Klick auf das Augen-Symbol erhältst du weitere Informationen zur jeweiligen Bestellung und du kannst Dokumente wie Rechnungen, Jahresmengenbestätigung etc. herunterladen.

Im Abschnitt „Zum Lizenzrechner“ kannst du deine Verpackungsmengen melden. Dabei gehst du wie im folgenden Abschnitt beschrieben vor:

Verpackungsmengen melden – Reclay

Wähle zunächst das Lizenzjahr aus, für welches du eine Verpackungslizensierung vornehmen möchtest. Du hast stets die Möglichkeit, für ein Jahr rückwirkend die Lizensierung vorzunehmen.

Wähle im nächsten Schritt die zu lizensierenden Verpackungsmengen der einzelnen Verpackungsarten für das gewählte Jahr aus und gib -wenn vorhanden- einen Gutscheincode ein. Klicke dich durch den Bestellprozess. Bezahlen kannst du per SEPA-Lastschrift, PayPal, Sofortüberweisung oder Kreditkarte.

War die Bestellung erfolgreich, erhältst du eine Bestellbestätigung und Rechnung per E-Mail sowie eine Benachrichtigung darüber, dass deine bei Reclay bestellten/gemeldeten Verpackungsmengen zusätzlich parallel von dir an die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) gemeldet werden müssen.

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Hinweis: Du lizensierst stets für ein Jahr. Also entweder für ein kommendes komplettes Jahr (12 Monate) oder, falls du erst Mitte eines Jahres lizensierungspflichtig wurdest, für die restlichen Monate. Du musst im Vornherein selbst abschätzen, wie viel Verpackungsmengen voraussichtlich im kommenden Jahr (oder den restlichen Monaten des jetzigen Jahres) anfallen. Die Preise variieren nach Menge. Gibst du eine zu große Menge an, die du im Endeffekt übers Jahr nicht gebraucht hast, so hast du zu viel gezahlt. Das Geld bekommst du nicht erstattet. Deine geschätzten Verpackungsmengen werden immer zum 31.12. auf Null gesetzt und können nicht ins nächste Jahr übertragen werden! Rechne daher lieber konservativ und sollte sich am Ende des Jahres raustellen, dass doch mehr Verpackungsmaterial angefallen ist, als du zuvor lizensiert hast, kannst du immer noch eine Nachlizensierung in Form einer Nachtragsmengenmeldung vornehmen.

Verpackungsmengen melden – ZSVR (LUCID)

Dein Duales System (hier: Reclay) meldet deine bestellten Verpackungsmengen eigenständig bei der ZSVR (LUCID). Zum Abgleich der Daten musst du jedoch zusätzlich selbst aktiv werden und eine eigene Verpackungsmengenmeldung unter Angabe deiner Registrierungsnummer bei ZSVR vornehmen. Sollten es Abweichungen zwischen deinen und den von Reclay gemeldeten Mengen geben, wird sich die ZSVR bei dir melden. Um eine Datenmeldung vorzunehmen, meldest du dich zunächst in deinem ZSVR – LUCID-Konto an.

Im Dashboard klickst du auf „Datenmeldung“. Dort hast du die Möglichkeit, folgende Arten von Datenmeldungen vorzunehmen:

  • Initiale Planmengenmeldung
  • Unterjährige Mengenmeldung
  • Jahresabschlussmengenmeldung
  • Nachtragsmengenmeldung
  • Abzugsmengenmeldung
  • XML-Meldung

Klicke bei der gewünschten Meldungsart auf „Starten“ und lege anschließend den Meldezeitraum (Lizensierungsjahr) sowie deinen „Systembetreiber“ (= Reclay) sowie die Mengen der jeweiligen Materialarten fest. Die angegebenen Verpackungsarten und Mengen müssen mit den zuvor in Reclay gemeldeten Mengen übereinstimmen!

Verpackungsmengen melden ZSVR

Jahresabschlussmengenmeldung ZSVR (LUCID)

Du bist verpflichtet, stets bis zum 15. Mai des Folgejahres eine Jahresabschlussmengenmeldung für das vorherige Jahr bei der ZSVR (LUCID) abzugeben. Dies erfolgt unter „Datenmeldung“ –> „Jahresabschlussmengenmeldung“. Eine Abschlussmeldung in deinem Dualen System (Reclay) ist dagegen nicht erforderlich.

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Welches Duales System verwenden als Kleinunternehmer?

Insbesondere als Kleinunternehmer spielen die Kosten bei der Entscheidung für ein Duales System eine entscheidende Rolle. Soweit ich weiß, ist „Activate by Reclay“, oder kurz: „Reclay“ der günstigste Anbieter auf dem Markt. Insbesondere die nicht vorhandene Mindestverpackungsmengen, Rabattaktionen, nicht vorhandene Vertragsbindung und einfache Einrichtung machen Reclay für mich persönlich zum besten Dualen System. Persönlich verwende ich Reclay schon seit 2 Jahren und bin sehr zufrieden.

Verpackungslizenz Kleingewerbe

Leider kennt das Verpackungsgesetz keine Kleinstmengenregelung, schon ab der ersten Verpackung bist du zur Systembeteiligung, sprich zur Anmeldung deiner Verpackungen, verpflichtet. Immerhin fallen die Kosten für die Verpackungslizensierung bei geringen Mengen überschaubar aus.

Verpackungslizenz Kosten Kleinunternehmer

Deine Kosten bei der Verpackungslizensierung variieren in Abhängigkeit von Verpackungsmenge pro Jahr, Verpackungsarten sowie in Abhängigkeit vom ausgewählten Dualen System. Die Firma Reclay bietet ein Duales System mit sehr geringen Mindestverpackungsmengen an (1 kg je Verpackungsart), das heißt, du kannst auch sehr geringe Mengen lizensieren. Gleichzeitig sparst du bei Reclay in Abhängigkeit davon Geld, je eher du die Lizensierung im Laufe eines Jahres vornimmst. Auch Gutscheine mit Rabattaktionen gibt es regelmäßig. Die Mindestmenge je Verpackungsart beträgt 1 kg. Die Preise variieren je Verpackungsart. So ist bspw. 1 kg der Kategorie „Pappe, Papier, Kartonage“ günstiger als 1 kg „Kunststoff“. Unterm Strich sind die Preise aber sehr gering. Die Lizensierung von 10 kg Pappe und 1 kg Kunststoff kostet gerade einmal 13,99 € brutto. Und das ohne Einbezug von Frühbucher-Rabatt oder Gutscheinen. Reclay eignet sich aufgrund der geringen Verpackungslizenz-Kosten daher besonders für Kleinunternehmer oder Shop-Betreiber, die einfach Geld sparen wollen.

Verpackungslizenz Kleingewerbe
Quartalsabhängige Lizensierungs-Rabatte bis zu 25 %

Welche Verpackungsarten müssen lizensiert werden?

Das Duale System Reclay unterscheidet folgende Verkaufsverpackungen (§ 7 VerpackG):

  • Glas
  • Pappe, Papier, Kartonage
  • Eisenmetall
  • Aluminium
  • Kunststoff
  • Getränkekartonverbunde
  • Sonstige Verbundverpackungen
  • Sonstige Materialien

Für die Mehrheit der Online-Verkäufer sind sicherlich die Verpackungsarten „Pappe, Papier, Kartonage“ und „Kunststoff“ (z. B. für Luftpolsterfolie) relevant.

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Verpackungsgesetz Amazon, Etsy, eBay, eBay Kleinanzeigen, Shpock, Shopify

Egal, ob du auf einer Internetverkaufsplattform wie Amazon, eBay, Etsy, eBay Kleinanzeigen oder Shpock ohne eigenen Online-Shop verkaufst oder alternativ einen eigenen Shop (bspw. über Shopify) hostest: Sobald du „Hersteller“ im Sinne des Verpackungsgesetzes bist und gewerblich verpackte Waren in Deutschland verkaufst, musst du dich bei LUCID registrieren und deine Verpackungsmengen über ein Duales System wie Reclay lizensieren.

Hinweis: Nach Definition des VerpackG ist jeder gewerbliche Verkäufer ein „Hersteller“, der gewerbsmäßig Verpackungen erstmals mit Ware befüllt und in Deutschland in Verkehr bringt. Dazu zählen auch Versand- und Online-Händler. Ob du im Zusammenhang mit der Verpackungslizenz ein Kleingewerbe hast oder nicht, ist irrelevant.

Fazit Verpackungslizenz Kleingewerbe

Es gibt keine Bagatellgrenze für die Verpackungslizenz Kleingewerbe. Schon ab dem ersten verpackten Paket musst du deine Verpackungen gemäß Verpackungsgesetz bei einem Dualen System lizensieren. Die Lizensierung selbst ist jedoch relativ unkompliziert und vor allem -bei geringen Verpackungsmengen- erfreulich günstig.

Das günstigste Duale System, welches ich auch selbst verwende, ist „activate by Reclay“. Dort gibt es keine Vertragsbindung und nur geringe Mindestverpackungsmengen (1 kg).


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